Als landwirtschaftliche Sachverständige führen wir gutachterliche Schätzungen durch, bei
- Flurschaden (Aufwuchs, Bodenstrukturschäden, etc.)
- Betriebsausfall
- Schadensfeststellung für Inventar und Betriebsunterbrechung im Brandfall
- Schädlingsbefall im Bestand und Lager
- Schaden durch verzögerte Nutzungsaufnahme
- Hagelschaden
- Wild- und Jagdschaden